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Luzern: Wertzeichen-Versandcouvert, gefaltet aus Ausschussformular
"Stundenpass von Luzern nach Flüelen" und als portofreie
Amtssendung mit Nachnahme und deklariertem Wert über Fr. 60.00 von
der Kreispostdirektion Luzern an die Postablage Malters adressiert.
Vorders. Aufgabe-Zweikreisstp. "LUZERN 8 MARS 1852" (AW 5567) in
rot sowie von der Kantonalpost übernommener gotischer Amtsstempel
"Ober-Postamt / Luzern" (AW 8163) in schwarz. Inhalt waren laut
einer vorderseitigen Notiz je zweihundert Exemplare der "Fco
Marken" zu 5, 10 und 15 Rappen, also der Rayon I hellblau, Rayon II
und Rayon III, für den vom Ablagehalter in Malters nachgenommenen
Gesamtbetrag von Fr. 60.00. Während politische oder kirchliche
Behörden auf ihre amtlichen Korrespondenzen zwar portofreiheit
genossen, zusätzliche Gebühren wie Nachnahme- oder
Valorenprovisionen aber zu bezahlen hatten, entfielen für interne
Sendungen der Postverwaltung naheliegenderweise auch diese
Gebühren. Ein aussagekräftiges postgeschichtliches Kontextdokument
und eine Bereicherung für eine fundierte Durheim- oder
Altschweizsammlung; Attest Hermann (2021). Anmerkung: Wie mit
vorliegender Nachnahme geschehen, mussten die Inhaber
nicht-rechnungspflichtiger Postablagen wie jener in Malters die von
ihnen benötigten Briefmarken kostenpflichtig bei der vorgesetzten
Kreispostdirektion beziehen, um sie dann auf eigene Rechnung
weiterzuverkaufen, während den Postbüros I. und II. Klasse sowie
den rechnungspflichtigen Ablagen Wertzeichen im benötigten Umfang
ohne Gegenleistung überlassen wurden, über welche diese dann
zuhanden der Kreispostkontrolle genaue Rechnung zu führen hatten.
Diese Praxis, die gewisse finanzielle Mittel voraussetzte und ein
gewisses Risiko mitbrachte, erklärt auch, weshalb von vielen
kleineren Postablagen bis heute keine oder nur ein sehr geringer
Anteil frankierte Briefe bekannt geworden sind.
Corinphila stamp auction
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當前時間: Sunday February 08th 2026 - 00:50 MET






