Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 25% des Zuschlagpreises.
Auf das Aufgeld, allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % zu entrichten.
Briefmarken
Alle in diesem Katalog angebotenen ...mehr
Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 25% des Zuschlagpreises.
Auf das Aufgeld, allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % zu entrichten.
Briefmarken
Alle in diesem Katalog angebotenen Lose unterliegen grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Auf den Endbetrag der Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto- und Versicherungskosten) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8,1% erhoben.
Münzen, Medaillen, Banknoten und Orden
Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten und Zusatzdienstleistungen verrechnet.
Ohne * bezeichnete Lose
Bei allen Auktionslosen in diesem Katalog, die nicht mit einem Stern gekennzeichnet sind, muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8,1 % nur auf das Aufgeld, Porto, Versicherung und allfällige Zusatzdienstleistungen entrichtet werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich Punkt 3 der Versteigerungsbedingungen.
Schmuck, Porzellan, Uhren und Luxushandtaschen
Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuer- pflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 8,1 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten und Zusatzdienstleistungen verrechnet.
Das Auktionshaus Rapp kann keine Lose ins Ausland versenden, die im Auktionskatalog mit dem Symbol ~ gekennzeichnet sind. Diese Lose können ausschliesslich bei uns im Auktionshaus abgeholt oder an eine Adresse in der Schweiz verschickt werden.
Whiskys und Weine
Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die Mehrwertsteuer entfällt unter folgenden Bedingungen:
POLEN / LITAUEN, Lot zu 9 x 3 Gröscher. Enthalten: 3 Gröscher 1581, 1583, 1584 und 1586 Stephan Bathory. 3 Gröscher 1589, 1593, 1594, 1596 (2x) Sigismund III. Erhaltung meist um sehr schön und vorzüglich. Teilweise mit hübscher Patina.
Alle mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten und Zusatzdienstleistungen verrechnet.
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