Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 23,8% des Zuschlagspreises sowie 2,- Euro pro Los. Für Lose, die mit (R) gekennzeichnet sind, wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die ermäßigte Umsatzsteuer erhoben. Lose mit (D) Kennzeichnung unterliegen der Differenzbesteuerung nach §25a ...mehr
Kleine Tasche mit vielen Münzen aus Südafrika ab ca. 1930, die Münzen wurden fast alle in Münzrämchen untergebracht und beschriftet. Oft überdurchschnittlich erhalten, einiges an Silbermünzen dabei. (S)
D) Los unterliegt der Differenzbesteuerung nach §25a UStG; es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis.
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