Rhenumis
Auktionstermin: 10. - 11. September 2025
Auktionsbedingungen:
Die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld bildet der Zuschlagspreis (Nettopreis) der Lose, die differenzbesteuert ohne Ausweis der Mehrwertsteuer verkauft werden.
Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:
Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld ...mehr
Die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld bildet der Zuschlagspreis (Nettopreis) der Lose, die differenzbesteuert ohne Ausweis der Mehrwertsteuer verkauft werden.
Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:
Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 26.2%. Händler im Sinne des UstG zahlen bei differenzbesteuerter Ware 26.2% Aufgeld (Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten), zuzüglich Porto und Versicherung.
Für Händler kann die Rechnung regelbesteuert ausgestellt werden. Das Aufgeld beträgt dann 22% zuzüglich 19% MWSt. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Porto/Versicherung. Der innereuropäische Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (mit Umsatzsteuer-ID-Nr.) von der Umsatzsteuer befreit werden.
Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 22% Aufgeld. Führt Rhenumis by Felzmann & Fischer | Neuss • Bonn die Ware selbst oder durch Dritte in Drittländer aus, wird die Rechnung ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer in jedem Fall selbst.
Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 3,- erhoben.
Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt ein Aufgeld von 22%.