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Die zu versteigernden Lose unterliegen fast alle der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Nur auf die mit (*) gekennzeichneten Lose wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Der Käufer zahlt einheitlich ein Aufgeld von 24% (in der die gesetzliche ...más
Die zu versteigernden Lose unterliegen fast alle der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Nur auf die mit (*) gekennzeichneten Lose wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Der Käufer zahlt einheitlich ein Aufgeld von 24% (in der die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten ist) auf den in der Auktion ermittelten Zuschlag. Pro Auktionslos wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Für die von der Umsatzsteuer nach § 25c UStG befreiten Goldmünzen wird ein Aufgeld von 20% erhoben. Goldmünzen sind mit einem * gekennzeichnet.
1920-1922 weit überkpl. Slg. inkl. der seltenen Überdruckausgabe
Mi. 4-13* alle gepr., 12+13 2fach gepr. u.a. Saliker, weiter viele
ungezähnte Wte.
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1920-1922 much more than complete collection including of the rare overprint issue Michel 4-13* all expertized, 12 plus 13 2 specialty expertized among others Saliker, further many imperforated values
(D)
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