Höhn 82. Auktion
5. - 6. Juni 2015
Große Numismatikauktion mit über 3000 Losen
Kurzbedingungen
Der Zuschlagspreis ist Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld für deutsche Sammler von 15 %. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7 % bzw. 19 % erhoben, sofern der Zuschlagspreis unter dem 2,5 fachen des Metallwertes liegt (ausgenommen sind Silbermünzen und -medaillen, die vor 1914 entstanden sind). Kursgültige Goldmünzen sind umsatzsteuerfrei; der Auktionator behält sich jedoch eine Nachberechnung der Umsatzsteuer für solche Stücke vor, die nicht in einem vom Bundesfinanzministerium noch zu erstellenden Katalog enthalten sind. Orden und Wertpapiere unterliegen 19 % MwSt. und Papiergeld 7 % MwSt. Privaten Käufern, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet. Händlern, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden gebeten, bei ihren Geboten ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.) anzugeben, damit die ersteigerte Ware umsatzsteuerfrei geliefert werden kann.
Ausländischen Käufern aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, wird ein Aufschlag von 17 % auf den Zuschlagspreis berechnet. Sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. Es ist bankspesenfrei zu zahlen.