4. Rhenumis e@uction
21. März 2024
Die 4. Rhenumis e@uction findet am 21. März 2024 ausschließlich online statt und wartet mit einem vielfältigen Programm aus Münzen und Banknoten verschiedener Gebiete auf. Besonders stark vertreten sind die Münzen aus Deutschland bis 1800.
Das Programm erstreckt sich aber auch über alle anderen beliebten Sammelgebiete und hält interessante Lose in verschiedenen Preisklassen bereit. Besonders hervorzuheben aus dem Bereich Münzen der deutschen Kolonien ist Los 10245, DOA, 15 Rupien, Gold, 1916, Tabora, Variante mit großer Arabeske, poliert, ss zu einem Ausruf von 3.000 Euro. Auch Banknoten werden in dieser e@uction versteigert. Ein Highlight hierunter ist Los 10981, Memelgebiet, Handelskammer vollständige Serie 1/2 Mark bis 100 Mark 22.2.1922 (Ausruf: 200 Euro).
Stöbern Sie einfach im Katalog. Alle Lose sind mit zahlreichen Abbildungen und Attesten im Online-Katalog zu finden. Es sind Bilder von Sammlungen und Einzellosen verfügbar. Weitere Fragen zu den Losen werden gerne im Vorfeld per Mail oder Telefon (0211 550 440) beantwortet. Scan-Anfragen bitte per E-Mail an: [email protected].
Kurzbedingungen
Die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld bildet der Zuschlagspreis (Nettopreis) der Lose, die differenzbesteuert ohne Ausweis der Mehrwertsteuer verkauft werden.
Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:
Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 25%. Händler im Sinne des UstG zahlen bei differenzbesteuerter Ware 25% Aufgeld (Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten), zuzüglich Porto und Versicherung.
Für Händler kann die Rechnung regelbesteuert ausgestellt werden. Das Aufgeld beträgt dann 21% zuzüglich 19% MWSt. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Porto/Versicherung. Der innereuropäische Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (mit Umsatzsteuer-ID-Nr.) von der Umsatzsteuer befreit werden.
Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 21% Aufgeld. Führt Rhenumis by Felzmann & Fischer | Düsseldorf • Bonn die Ware selbst oder durch Dritte in Drittländer aus, wird die Rechnung ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer in jedem Fall selbst.
Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 3,- erhoben.
Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt ein Aufgeld von 21%.
Geschäftsbedingungen für diese Auktion
Los von | Los bis | Anfangszeit | Beschreibung |
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Donnerstag 21.03.2024 | |||
10001 | 10985 | 11:00 CET | Münzen, Medaillen, Sammlungen, Banknoten |