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Terms and Conditions

Philatelie Muri


Versteigerungsbedingungen Philatelie-Muri

1. Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken gegen Zahlung innert 7 Tagen. Gültig ist der Tag des Eingangs bzw. der erhaltenen Gutschrift.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 22 % + Fr. 2.- pro Los erhoben. Bei verspäteter Zahlung kommt ein Verzugszuschlag von 5 % hinzu, nebst Zinsen von 5 % pro angefangenen Monat. Auf dem gesamten Rechnungsbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7 % belastet. Die MWST entfällt, wenn der Versand der Lose durch die Philatelie-Muri ins Ausland erfolgt.

3. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Versteigerer und dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ein Kaufvertrag zustande, der zur Abnahme verpflichtet. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den Käufer über; der Eigentumsübergang erfolgt hingegen erst mit der vollen Zahlung des Kaufpreises.

4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, von der Reihenfolge abzuweichen, Lose zurückzuziehen, zusammenzulegen oder den Zuschlag zu verwei- gern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang.

5. Die Beschreibung der Lose erfolgt mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Reklamatio- nen jeglicher Art müssen spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware vorgebracht werden. Beanstandete Marken sind unverändert, im Originalzustand der Über- nahme einzureichen. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn Marken verändert worden sind. Katalogpreisangaben mit dem Vermerk „n.A.“ ( = nach Angabe des Einlieferers) sind für den Versteigerer unverbindlich.

6. Bei ungeprüften Einzellosen haftet der Auktionator während der Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Zuschlags persönlich für die Echtheit der Briefmarken. Bei Reklamationen ist die Beibringung eines Zertifikates von einem für das betreffende Sammelgebiet anerkannten Prüfers erforderlich. Die Kosten einer Nachprüfung fallen zu Lasten des Käufers, bei negativem Entscheid jedoch zu Lasten des Einlieferers. Bei geprüften Marken anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Atteste und Signaturen als verbindlich, insbesondere auch hinsicht- lich der Echtheit und der Qualität der Lose, ebenso anerkennt der Käufer die inhaltliche
Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auktionators ist ausgeschlossen. Vorbehalte (extensions) müssen dem Auktionator mindestens 5 Tage vor der Auktion schriftlich bekanntgegeben werden. Anzugeben sind die Gründe für den Vorbehalt und von welchem Experten (dem der Auktionator zustimmen muss) eine Stellungnahme gewünscht wird. Vorbehalte müssen mindestens 20 Tage nach der Auktion geklärt sein, danach verfällt das Recht auf Rückgabe.

7. Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung und Stempel die Ab- bildung massgebend. Für Sammlungen, Doublettenposten und Lose, welche zwei oder mehr Marken enthalten, können keinerlei Reklamationen berück- sichtigt werden. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so entfällt jegliches Reklamationsrecht.

8. Der Versand der Lose erfolgt erst nach voller Bezahlung. Die Lose werden dem Käufer auf seine Rechnung durch die Auktionsfirma versichert und per Post oder auf anderem Weg zugestellt. Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften usw. ist Sache des Käufers.

9. Von schriftlichen Bietern ist die Zahlung 5 Tage nach Erhalt der Vorausrechnung fällig. Die Vorausrechnung wird den Bietern an die von ihnen angegebene E-Mail Adresse zugestellt. Bei Verzug behält sich der Versteigerer das Recht vor, entweder auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen oder das Geschäft aufzuheben und ohne weitere Benachrichtigung des Käufers die Lose anderweitig, unter Belastung der entstehenden Preisdifferenz, zu verkaufen. Wenn der Bieter vom Kauf zurücktritt, muss er 25% von der Gesamtsumme (inkl. Zuschlag und Aufgeld) bezahlen.

10. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Auktionsfirma ausgeführt. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen vollum- fänglich anerkannt. Die Philatelie-Muri ist berechtigt, einzelne Personen ohne Angabe von näheren Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

11. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung oder positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobfahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Aargau. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu verklagen. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
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Philatelie Muri


Auction Results
March 3rd, 2021
Philatelie Muri 1st auction
Auction offer focused on Switzerland
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