Geschäftsbedingungen

Corinphila Auktion


Corinphila Auktionen AG: Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig. Die Teilnahme daran gilt als Anerkennung der als bekannt vorausgesetzten Versteigerungsbedingungen der Corinphila Auktionen AG (nachfolgend Versteigerer genannt) durch den Käufer (nachfolgend auch Bieter genannt).

2. Alle im Katalog aufgeführten Lose können vom Bieter vor oder während der Auktion besichtigt werden; für den bei der Besichtigung entstandenen Schaden haftet der Bieter. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, von der im Katalog angegebenen Reihenfolge abzuweichen, Lose zusammenzulegen oder Lose aus der Auktion zurückzuziehen; die Schätzpreise im Auktionskatalog sind unverbindliche Ausrufpreise. Der Versteigerer ist auch berechtigt, einzelne Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.
 
3. Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Bei den im Katalog abgebildeten Marken ist für Rand, Zähnung und Stempel die Abbildung massgebend. Qualitäts- und Echtheitsbeanstandungen an Einzellosen sind von persönlich anwesenden Käufern sofort vorzubringen; schriftliche Bieter haben Beanstandungen für Einzellose innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu übermitteln. Bei Sammlungen oder Sammellosen, welche zwei oder mehr nicht einzeln beschriebene Marken enthalten, sind Qualitäts- und Echtheitsbeanstandungen ausgeschlossen. Das Beanstandungsrecht erlischt auch dann, wenn Marken nicht im Originalzustand zurückgegeben oder nachträglich vom Käufer verändert werden; unter Vorbehalt des Anbringens von Prüfzeichen eines für Irrtümer haftenden Prüfers.
 
4. Der Versteigerer haftet für die Echtheit der verkauften Einzellose während 5 Jahren. Ausgeschlossen ist die Haftung für Sammlungen und Sammellose, welche zwei oder mehr nicht einzeln beschriebene Marken enthalten - diese Lose sind ausdrücklich von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Bei Einzellosen, die von einem Experten mit einem Attest versehen sind, gilt mit Abgabe eines Gebotes dieses Attest als massgeblich anerkannt und ist insoweit eine Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Wünscht ein Bieter die Abgabe eines Gebotes auf ein Einzellos unter Vorbehalt (extension), muss dies dem Versteigerer mindestens 24 Stunden vor der Auktion schriftlich bekanntgegeben werden; anzugeben sind die Gründe für den Vorbehalt und von welchem Experten (dem der Auktionator zustimmen muss) eine Stellungnahme gewünscht wird. Vorbehalte gegenüber einem bestehenden Attest können normalerweise nur in Bezug auf Echtheit oder Klassifizierung gemacht werden; wird ein Zuschlag unter Vorbehalt aus Gründen gewünscht, die Erhaltung bzw. Zustand des Loses betreffen, entscheidet der Auktionator im Namen des Einlieferers darüber vor der Auktion. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote unter Vorbehalt zu streichen, wenn seiner Meinung nach das Los nicht der im Antrag auf Vorbehalt gemachten Beschreibung entspricht. Vorbehalte müssen bis spätestens 20 Tage nach Abschluss der Auktion geklärt sein, danach verfällt das Recht auf Rückgabe. Auf Sammlungen oder Sammellose mit zwei oder mehr nicht einzeln beschriebenen Marken wird kein Vorbehalt gewährt. Alle Kosten für die Stellungnahme des/der Experten im Zusammenhang der mit Vorbehalt bebotenen Lose gehen zu Lasten des Bieters.
 
5. Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter steht jedermann offen. Corinphila behält sich aber das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlichkeiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen.
 
6. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf. Auf den Zuschlagpreis hat der Käufer ein Aufgeld von 23% zu entrichten. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird.

7. Die Mindeststeigerungsstufen betragen:

                                                            
Mindeststeigerungsstufen
von CHF bis CHF Stufen in CHF
  100 10
100 500 20
500 1.000 50
1.000 2.000 100
2.000 5.000 200
5.000 15.000 500
15.000 30.000 1.000
30.000 50.000 2.000
50.000 150.000 5.000
150.000   10.000


Ausrufpreise, Gebote, Zuschläge und Rechnungsstellung ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF).
Die im Katalog angegebenen Ausrufpeise in Euro (EUR) haben nur informativen Charakter.
 
8. Schriftliche Gebote werden, soweit sie höher liegen als das beste Gebot eines anwesenden Bieters, interessewahrend und gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Schriftliche Gebote, welche uns später als 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Auktionsession erreichen, können unter Umständen nicht mehr bearbeitet werden. Liegen zwei oder mehr gleichlautende Gebote vor, bekommt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. In Zweifelsfällen, bei Streitigkeiten oder Missverständnissen erfolgt ein nochmaliger Ausruf. Den Entscheid darüber trifft die mitwirkende Behörde.
 
9. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Versteigerer und dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ein Kaufvertrag zustande, der zur Abnahme verpflichtet. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den Käufer über; der Eigentumsübergang erfolgt hingegen erst mit der vollen Zahlung des Kaufpreises.
 
10. Der Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Fremdwährungen werden im Betrage der durch eine Schweizer Grossbank getätigten Gutschrift anerkannt; eventuelle Kursdifferenzen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) von 8,1% wird zum Zuschlagspreis inkl. 23% Aufgeld hinzugerechnet. Die MwSt entfällt für Käufer aus dem Ausland mit rechtsgültiger, direkter Ausfuhrdeklaration; Käufern aus dem Ausland, welche die Ware persönlich exportieren, wird die in Rechnung gestellte MwSt nach Vorlage der amtlichen Ausfuhrdeklaration zurückvergütet.
 
11. Die Bezahlung der ersteigerten Lose hat grundsätzlich am Auktionstag zu erfolgen, sofern der Versteigerer nicht eine 5tägige Zahlungsfrist einräumt. Käufer, welche die Lose nicht persönlich abholen, überweisen den Betrag sofort nach Rechnungsstellung. Der Anspruch auf Aushändigung der zugeschlagenen Lose entsteht erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Zahlungsverzug behält sich der Versteigerer vor, entweder auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen oder vom Kaufgeschäft ohne weitere Fristansetzung unter Geltendmachung von Schadenersatz (inkl. entgangener Gewinn) zurückzutreten (Art. 107-109 OR). Bei verspäteter Zahlung von mehr als 30 Tagen nach Rechnungsstellung werden ein Zuschlag von 5% und Zinsen von 1% pro Monat berechnet.
 
12. Die Zustellung der zugeschlagenen Lose durch die Post oder auf anderem Wege erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
 
13. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben den Nachweis der Vertretungsbefugnis (Vollmacht, Zeugnis des Handelsregisteramtes) vorzulegen; zudem sind sie persönlich haftbar, insbesondere auf die in Bezug auf die Versteigerung eingegangenen Verpflichtungen. Gebote für namentlich nicht bezeichnete oder erst später bezeichnete Personen oder für noch nicht bestehende
juristische Personen werden nicht berücksichtigt.
 
14. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
 
15. Die Auktion wird unter der Aufsicht des Stadtammannamtes Zürich 8 als mitwirkender Behörde durchgeführt. Für Handlungen des Versteigerers haften weder der Stadtammann oder dessen Vertreter noch Stadt oder Kanton Zürich.
 
16. Die Versteigerung und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich 1. Der Versteigerer behält sich jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu belangen. Soweit in den vorliegenden Versteigerungsbedingungen keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung des Obergerichtes Zürich über das Verfahren bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen vom 19.12.1979.
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Corinphila Auktion


222.-226. Corinphila Auktion
28. Mai - 2. Juni 2018

Weltraritäten bei Corinphila Auktionen in Zürich


Ein ‚Kopfstehender Schwan‘ des Australischen Staates ‚Western Australia‘ und ein ‚Small Dollar‘ von China sind die herausragenden Angebote der bevorstehenden Corinphila-Versteigerungsserie, die vom 28. Mai bis 2. Juni 2018 in Zürich stattfinden wird. Neben diesen beiden Spitzenstücken erwartet die Sammler wiederum eine herausragende Auswahl attraktiver Philatelie und Postgeschichte aus aller Welt. Die Auktion selbst wird in insgesamt fünf Katalogen das umfangreichste Angebot der vergangenen Jahre präsentieren – sowohl von der Losanzahl wie auch vom Angebotswert.

Das Auktionsangebot im Überblick

Neben den beiden Weltraritäten aus China und Australien sind viele weitere internationale Sammelgebiete bei Corinphila im Angebot. Aufgrund des umfangreichen Angebots wird die Versteigerung statt wie traditionell von Mittwoch bis Samstag schon von Montag bis Samstag, genau eine Woche lang, vom 28. Mai bis 2. Juni 2018 stattfinden. Fünf Auktionskataloge liegen vor: Neben dem Hauptkatalog ‚Internationale Philatelie und Postgeschichte‘ gibt es vier Sonderkataloge ‚Schweiz Klassik bis Modern‘, dazu ‚Schweiz – Die Sammlung Jack Luder III‘ , weiterhin ‚Rumänien‘ mit der Spezialsammlung Eduard Cohen (unberührt seit den 1960er Jahren in einem Londoner Tresor lagernd!) sowie einen Sonderkatalog ‚Australische Staaten‘.

Kurzbedingungen

Der Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken. Auf den Zuschlagpreis hat der Käufer ein Aufgeld von 21% zu entrichten. Fremdwährungen werden im Betrage der durch eine Schweizer Grossbank getätigten Gutschrift anerkannt; eventuelle Kursdifferenzen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) von 7,7% wird zum Zuschlagspreis inkl. 21% Aufgeld hinzugerechnet. Die MwSt entfällt für Käufer aus dem Ausland mit rechtsgültiger, direkter Ausfuhrdeklaration; Käufern aus dem Ausland, welche die Ware persönlich exportieren, wird die in Rechnung gestellte MwSt nach Vorlage der amtlichen Ausfuhrdeklaration zurückvergütet.

Geschäftsbedingungen für diese Auktion

Los von Los bis Anfangszeit Beschreibung

Montag 28.05.2018

1 422 13:00 CEST FRANKREICH & Kolonien, inkl. Ballons Montés
423 552 16:30 CEST GRIECHENLAND, inkl.Grosse Hermes Köpfe

Dienstag 29.05.2018

553 1045 08:30 CEST DEUTSCHLAND, inkl. Altdeutschland, Dt. Reich und Kolonien, Zeppelinpost
1046 1462 13:00 CEST EUROPA A - Z
1463 1835 17:00 CEST AMERICAS Argentinien, Brasilien, Peru bis USA

Mittwoch 30.05.2018

1836 2327 09:00 CEST GB & COLONIES, incl. Mauritius, Dr. Albert Louis Sammlung Kap der guten Hoffnung
2328 2394 13:30 CEST Europa & Übersee Sammlungen, Posten
4001 4304 14:00 CEST Rumänien - Spezialkatalog - Lithographed Issues 1865/72, The Eduardo Cohen Collection (Teil 3)

Donnerstag 31.05.2018

3001 3381 09:00 CEST AUSTRALIEN & AUSTRALISCHE STAATEN - Besançon (Teil 2) - NSW, Queensland, South Australia, Tasmania
3382 3831 13:00 CEST Victoria, Westaustralien, Commonwealth of Australia, New Guinea, Papua New Guinea

Freitag 01.06.2018

2395 2656 09:00 CEST ASIEN, inkl. China, Japan, Thailand
7001 7486 11:30 CEST SCHWEIZ & LIECHTENSTEIN - SCHWEIZ ab 1862, inkl. Spezialsammlung 'Tell & Ziffer' und Pro Juventute Sammlung Hans Zweifel
7487 7683 16:00 CEST SOLDATENMARKEN, inkl. Sammlung Karlheinz Brunner (Teil 2)
7684 7974 18:00 CEST SCHWEIZ Sammlungen und Posten, inkl. Altschweiz, Rayon und Strubelausgaben

Samstag 02.06.2018

6001 6354 09:30 CEST SCHWEIZ & LIECHTENSTEIN - Altschweiz Kantonalmarken, Ortspost, Poste Locale, Rayon bis sitzende Helvetia gez.
9001 9328 13:00 CEST ALTSCHWEIZ - DIE SAMMLUNG JACK LUDER (Teil 3) - Kantonal und Bundesmarken 1843 - 1863
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165.-168. Corinphila Auktion
02.-06. März 2010
161.-164. Corinphila Auktion
161.-164. Corinphila Auktion mit Rartäten aus der Sammlungen Fritz Kirchner (Teil2), Sonderkatalogen Österreich und Schweiz, sowie ...
09.-13. Juni 2009
157.-160. Corinphila Auktion
157.-160. Corinphila Auktion mit Rartäten aus den Sammlungen Fritz Kirchner, Klaus Eitner und Thomas Höpfner
14-18. Oktober 2008
154.-156. Corinphila Auktion
154.-156. Corinphila Auktion mit Sonderteil Schweiz und Kaissereich Österreich. Internationales Angebot mit vielen Raritäten.
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18.-21. Mai 2005
143/144. Corinphila Auktion

CORINPHILA BRIEFMARKENAUKTION 18. - 21. MAI 2005 WELTRARITÄTEN DER PHILATELIE AUS DER LEGENDÄREN SAMMLUNG DR. JERGER (Teil ...

15. Januar 2005
142 Corinphila Auktion
DIE EDGAR KUPHAL GRAND PRIX D'HONNEUR-SAMMLUNG "HANSESTADT HAMBURG"

In über 500 Einzellosen versteigert Corinphila eine ...
15.-19. Mai 2004
140.-141 Corinphila Auktion
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138.-139. Corinphila Auktion
Abstempelungen Kaiserreich Österreich & Lombardei-Venetien ex Sammlung Dr. Anton & Elisabeth Jerger. Kaiserreich Oesterreich. ...
20.-24- Mai 2003
136. Corinphila Auktion
Zur Versteigerung kommt:
Scadta & Airmail Colombia
All World Airmail / Luftpost weltweit
European countries A-Z / Overseas ...
5.-6. April 2003
134-135 Corinphila Auktion
Kaiserreich Oesterreich Ausgaben 1850-1858
Dir Sammlung "Donau" (Teil 1)

The Sibelius Collection of classic Finland.
6.- 9. Juni 2002
133. Corinphila-Spezialauktion
133. Auktion:
Weltweites Angebot. Unter anderem wird die "Quadriga" Sammlung (Deutsches Reich), die Bulgaria Sammlung sowiein ...
4.-8. Oktober 2001
Corinphila-Auktionen 129-131
129. Auktion: Österreich & Altitalien, Italien & Kolonien
130. Auktion: Europa & Übersee inkl. Sammlung Cihangir (Teil ...